Energieausweise - Wärmeschutz beim Wohnungsbau wird transparenter!
Der Energieausweis soll dazu beitragen,dass Hauseigentümer und Vermieter,die Ihre Immobilie energetisch modernisieren,auch auf dem Markt davon profitieren.
Durch die Vergleichbarkeit des Energiebedarfs bzw.des Verbrauchs erhalten Kauf-und Mietinteressenten auf einen Blick Auskunft über die Energieeffizienz des Gebäudes.
Seit dem 1.Juli 2008 ist der Energieausweis Pflicht für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965.
Der Energieausweis sorgt so für mehr Transparenz und Energieeinsparung bei Neuvermietung,-verpachtung und Verkauf.
Potentielle Mieter und Käufer haben das Recht,die Vorlage eines Energieausweises vom Vermieter oder Verkäufer einzufordern und sich so über den Energieverbrauch der Wohnung oder des Hauses zu informieren.
Ab 1.Januar 2009 ist der Energieausweis auch bei allen anderen Wohngebäuden Pflicht.Gewerbebauten und ander Gebäude,die nicht überwiegend zum Wohnen dienen,so genannte Nichtwohngebäude, benötigen ab Juli 2009 einen Energieausweis.Für Neubauten ist der Energieausweis bereits seit 2002 vorgeschrieben !
Quelle: Bundesministerium für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung